OVG Rheinland-Pfalz bestaetigt Sammlungsverbot der ADD gegen Mobile Tierrettung e.V.
Dienstag, 18. August 2009 16:52
Klage des Vereins vor dem Verwaltungsgericht Trier erfolglos blieben, wurde nunmehr auch der Antrag auf Zulassung der Berufung vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 27.07.2009 abgelehnt. Damit wurde das von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) verhängte Sammlungsverbot rechtskräftig bestätigt.

