18.08.09 (Allgemein)
Klage des Vereins vor dem Verwaltungsgericht Trier erfolglos blieben, wurde nunmehr auch der Antrag auf Zulassung der Berufung vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 27.07.2009 abgelehnt. Damit wurde das von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) verhängte Sammlungsverbot rechtskräftig bestätigt.
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04.02.09 (Warnungen/Hinweise, Zeitung)
Trier/Rheinland-Pfalz – Die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat dem Verein „Tierschutzförderverein“ mit Sitz in Kleve/NRW das Sammeln von Geldspenden und die Einwerbung von Fördermitgliedern in Rheinland-Pfalz sofort vollziehbar untersagt sowie die Verwendung der Spendengelder unter behördliche Kontrolle gestellt. Das Sammlungsverbot ist noch nicht bestandskräftig.
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31.01.09 (Tierfänger, Zeitung)
Wieder ein Bericht über den “Club für Behinderte in Brasilien” .
01.2008 -Pressemeldung
ADD verfügt landesweites Sammlungsverbot gegen den Club für Behinderte in Brasilien e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main/Hessen – Viele Beschwerden über Altkleidersammlungen
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