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Broschicats Blog

OVG Rheinland-Pfalz bestaetigt Sammlungsverbot der ADD gegen Mobile Tierrettung e.V.

18.08.09 (Allgemein)

Klage des Vereins vor dem Verwaltungsgericht Trier erfolglos blieben, wurde nunmehr auch der Antrag auf Zulassung der Berufung vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 27.07.2009 abgelehnt. Damit wurde das von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) verhängte Sammlungsverbot rechtskräftig bestätigt.

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Sammlungsverbot „Tierschutzförderverein“ mit Sitz in Kleve/NRW

04.02.09 (Warnungen/Hinweise, Zeitung)

Trier/Rheinland-Pfalz – Die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat dem Verein „Tierschutzförderverein“ mit Sitz in Kleve/NRW das Sammeln von Geldspenden und die Einwerbung von Fördermitgliedern in Rheinland-Pfalz sofort vollziehbar untersagt sowie die Verwendung der Spendengelder unter behördliche Kontrolle gestellt. Das Sammlungsverbot ist noch nicht bestandskräftig.

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Altkleider nur ein Deckmantel für Tierfänger?

31.01.09 (Tierfänger, Zeitung)

Wieder ein Bericht über den “Club für Behinderte in Brasilien” . 01.2008 -Pressemeldung ADD verfügt landesweites Sammlungsverbot gegen den Club für Behinderte in Brasilien e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main/Hessen – Viele Beschwerden über Altkleidersammlungen

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