19.02.10 (Zeitung)
ADD verfügt landesweites Spendensammlungsverbot gegen den Verein Kinderkrebsvorsorge e.V. mit Sitz in Saarbrücken. Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein Kinderkrebsvorsorge e.V. mit Sitz in Saarbrücken / Saarland mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz untersagt. Das Sammlungsverbot ist bestandskräftig.
Weiterlesen »
Keine Kommentare »
24.06.09 (Warnungen/Hinweise)
Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), landesweit zuständig für die Überwachung des Sammlungsgesetzes, hat der HUMANA Kleidersammlung GmbH mit Sitz in Berlin die Durchführung von Altkleidersammlungen, die den Eindruck der “Unterstützung eines guten Zwecks” hervorrufen, in Rheinland-Pfalz untersagt. Gewerbliche Sammlungen sind hiervon nicht betroffen!
Weiterlesen »
Keine Kommentare »
11.04.09 (Warnungen/Hinweise)
Pressemitteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz. Nr. 53 vom 08.04.2009 : Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein Hilfe für behinderte Menschen mit Sitz in Bochum/NRW mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz untersagt. Aufgrund der sofortigen Vollziehbarkeit der ADD-Verfügung muss der Verein trotz des von [...]
Weiterlesen »
Keine Kommentare »