Neue Mietobergrenzen in NRW

Zum 01.01.2010 ist eine Änderung des „Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen“ (WFNG NRW) in Kraft getreten, durch die Wohnungsgrößen an die Standards anderer Länder angepasst werden.

Hierzu ein paar interessante Links:

Neue Mietobergrenzen in NRW www.tacheles-sozialhilfe.de

Ministerialblatt (MBl. NRW.)  Recht.NRW

Gesetz und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen

Mieter Forum Ruhr Höhere Grundflächen für Sozialmieter und Erwerbslose

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Datum: Sonntag, 7. Februar 2010 12:22
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