Neue Mietobergrenzen in NRW
07.02.10 (ALG 2)
Zum 01.01.2010 ist eine Änderung des „Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen“ (WFNG NRW) in Kraft getreten, durch die Wohnungsgrößen an die Standards anderer Länder angepasst werden.
Hierzu ein paar interessante Links:
Neue Mietobergrenzen in NRW www.tacheles-sozialhilfe.de
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Recht.NRW
Gesetz und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen
Mieter Forum Ruhr Höhere Grundflächen für Sozialmieter und Erwerbslose
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