“GEZ”
04.10.07 (Internet & PC)
“GEZ”-Gebühren für “Computer”
23.08.07 | Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten mahnen Begriffe wie “PC-Gebühr” oder “GEZ-Abmeldung” ab.
Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, über 20 “nicht existente” bzw. “falsche” Begriffe wie “GEZ-Gebühren”, “PC-Gebühr”, “Gebührenfahnder”, “GEZ-Anmeldung” oder “GEZ-Abmeldung” nie wieder zu verwenden.
Über eine von der GEZ schon vorformulierte “strafbewehrte Unterlassungserklärung” soll akademie.de für jede erneute öffentliche Verwendung eines Verbotsworts 5.100 Euro an die GEZ bezahlen. Für den Fall, dass akademie.de keine Unterlassungserklärung unterschreibt, bei der die Wiederholungsgefahr vollständig ausgeräumt wird, kündigt die GEZ in der Abmahnung an, sie werde die Unterlassungsansprüche würden dann “gerichtlich geltend” machen, “wodurch erhebliche Kosten entstehen werden.”
Bisher hatte akademie.de kostenlose Tipps und Musterbriefe im Internet veröffentlicht, die bei der GEZ-Abmeldung oder der Klärung der PC-Gebührenpflicht helfen sollten. Illegale Praktiken wurden weder empfohlen noch erläutert. Die Beiträge wurden jetzt abgeschaltet. Besucher der gesperrten Seiten werden automatisch auf eine Abmahn-Infoseite (siehe: www.akademie.de/direkt?pid=46420) von akademie umgeleitet, die über die Wortverbotsliste informiert.
Bis zur weiteren Klärung der Rechtslage erklärt sich akademie.de wegen der Seitensperrungen zur “GEZ-freien Zone” und setzt ein entsprechendes Logo auf die Webseite.

Das Logo “GEZ-freie Zone” (unter CC Creative Commons-Lizenz)
Bei den von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter Zensur gestellten Begriffen handelt es sich um – wenigstens im Internet – umgangssprachlich geläufige Wortbildungen zum Thema Rundfunkgebühren. Laut Google-Sucherergebnis vom 23. August 2007 finden sich im deutschsprachigen Internet allein die Verbotsbegriffe “PC-Gebühr(en)” auf 37.100 (31.900) Webseiten und die angeblich nicht existente(n) “GEZ-Gebühr(en)” auf 99.500 (225.000) Webseiten. Potentiell können weitere Abmahnungen zur Unterlassung “nicht existenter” oder “falscher” Begriffe auf Webseiten viele tausend weiterer Firmen, Webpublisher, Institutionen oder Privatpersonen treffen, da diese ebenfalls die von der GEZ inzwischen abgemahnte Begriffe im Internet oder in Webforen verwenden. Wegen des allgemeinen öffentlichen Interesses veröffentlicht akademie.de Teile der Original-Abmahnung der Rundfunkanstalten zu Dokumentationszwecken (siehe www.akademie.de/direkt?pid=46420 ).
Der Worthäufigkeits-Vergleich per Google-Abfrage zeigt, dass die nach Meinung der GEZ “nicht existenten” bzw. “falschen”, verbotenen Begriffe auf deutschsprachigen Webseiten insgesamt etwa 3.000 mal häufiger vorkommen als die Ersatzformulierungen, die gemäß GEZ-Wortverbotsliste “richtig” sind. Der genaue Wortlaut findet sich in der Übersetzungsliste der Abmahnung (siehe www.akademie.de/direkt?pid=46420).
Nach Umschreiben der verbotenen Begriffe auf den Webseiten in abmahnsicherere “richtige” Begriffe dürfte man bei Suchabfragen in deutscher Normalsprache den jeweils korrigierten Text kaum noch als Internet-Suchergebnis finden können.
Webmaster aufgepasst: hier finden Sie eine kleine Auflistung
1.) Falsche Einzelbegriffe
2.) Nicht auf die GEZ bezogene falsche Begriffe
Quelle: akademie.de


07.10.07 um 22:57
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